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Hubarbeitsbühnen-Ausbildung

Die Hubarbeitsbühnen-Ausbildung befähigt zum sicheren Bedienen von Hubarbeitsbühnen (Steigern).

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Ausführliche Erklärung

Die Ausbildung nach DGUV-Grundsatz 308-008 vermittelt das sichere Führen von Hubarbeitsbühnen: Standsicherheit, Tragfähigkeit, Bedienung, Absturzsicherung und Verhalten bei Störungen. Sie ist Voraussetzung, um eine Hubarbeitsbühne beruflich zu bedienen – etwa in der Baumpflege für Kronenarbeiten ohne Klettern.

Der Bediener braucht Theorie, Praxis, Prüfung und eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer. Die Unterweisung ist regelmäßig zu wiederholen.

Eigenschaften

  • Bedienung von Hubarbeitsbühnen
  • Nach DGUV 308-008
  • Standsicherheit und Absturzschutz
  • Beauftragung nötig

Verwendung

  • Baumpflege ohne Klettern
  • Kronenarbeiten aus dem Korb
  • Höhenarbeiten allgemein

Vorteile

  • Sicheres Arbeiten in der Höhe
  • Alternative zum Klettern
  • Anerkannter Nachweis

Nachteile

  • Gerät und Standfläche nötig
  • Beauftragung erforderlich

Maßeinheiten

Grundlage
DGUV-Grundsatz 308-008
Abschluss
Bühnenführerschein + Beauftragung

Umrechnungen

Für „Hubarbeitsbühnen-Ausbildung" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.

Tipp aus der Praxis

In der Baumpflege ist die Hubarbeitsbühne die sichere Alternative zum Klettern – Bediener brauchen Ausbildung, Prüfung UND eine schriftliche Beauftragung des Betriebs.

Häufige Fragen

Was vermittelt die Hubarbeitsbühnen-Ausbildung?

Das sichere Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach DGUV-Grundsatz 308-008.

Was ist zusätzlich nötig?

Eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer und regelmäßige Unterweisung.

Verwandte Begriffe

Hubarbeitsbühnenschein Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Arborist DGUV-Vorschriften

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