Hubarbeitsbühnen-Ausbildung
Die Hubarbeitsbühnen-Ausbildung befähigt zum sicheren Bedienen von Hubarbeitsbühnen (Steigern).
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Ausführliche Erklärung
Die Ausbildung nach DGUV-Grundsatz 308-008 vermittelt das sichere Führen von Hubarbeitsbühnen: Standsicherheit, Tragfähigkeit, Bedienung, Absturzsicherung und Verhalten bei Störungen. Sie ist Voraussetzung, um eine Hubarbeitsbühne beruflich zu bedienen – etwa in der Baumpflege für Kronenarbeiten ohne Klettern.
Der Bediener braucht Theorie, Praxis, Prüfung und eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer. Die Unterweisung ist regelmäßig zu wiederholen.
Eigenschaften
- Bedienung von Hubarbeitsbühnen
- Nach DGUV 308-008
- Standsicherheit und Absturzschutz
- Beauftragung nötig
Verwendung
- Baumpflege ohne Klettern
- Kronenarbeiten aus dem Korb
- Höhenarbeiten allgemein
Vorteile
- Sicheres Arbeiten in der Höhe
- Alternative zum Klettern
- Anerkannter Nachweis
Nachteile
- Gerät und Standfläche nötig
- Beauftragung erforderlich
Maßeinheiten
- Grundlage
- DGUV-Grundsatz 308-008
- Abschluss
- Bühnenführerschein + Beauftragung
Umrechnungen
Für „Hubarbeitsbühnen-Ausbildung" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.
Tipp aus der Praxis
In der Baumpflege ist die Hubarbeitsbühne die sichere Alternative zum Klettern – Bediener brauchen Ausbildung, Prüfung UND eine schriftliche Beauftragung des Betriebs.
Häufige Fragen
Was vermittelt die Hubarbeitsbühnen-Ausbildung?
Das sichere Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach DGUV-Grundsatz 308-008.
Was ist zusätzlich nötig?
Eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer und regelmäßige Unterweisung.