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Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) umfasst alle am Körper getragenen Schutzmittel gegen Arbeitsgefahren.

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Ausführliche Erklärung

PSA schützt Beschäftigte dort, wo Gefährdungen nicht anders vermieden werden können. In Forst und Baumpflege gehören dazu Schnittschutzhose, Forsthelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzstiefel und -handschuhe, Signalkleidung sowie beim Klettern PSA gegen Absturz (Klettergurt, Seile).

Der Arbeitgeber muss geeignete PSA bereitstellen, die Beschäftigten müssen sie nutzen. Sie ist zu prüfen, zu pflegen und bei Beschädigung zu ersetzen.

Eigenschaften

  • Körpernahe Schutzausrüstung
  • Schnittschutz, Helm, Stiefel
  • Absturzschutz beim Klettern
  • Bereitstellungs- und Tragepflicht

Verwendung

  • Forst- und Baumarbeit
  • Motorsägeneinsatz
  • Höhen- und Kletterarbeit

Vorteile

  • Schützt vor Verletzungen
  • Gesetzlich gefordert
  • Lebensrettend

Nachteile

  • Muss getragen werden
  • Regelmäßige Prüfung nötig

Maßeinheiten

Grundlage
PSA-Benutzungsverordnung
Prüfung
PSA gegen Absturz regelmäßig

Umrechnungen

Für „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.

Tipp aus der Praxis

Schnittschutzhose, Helm mit Gehör-/Gesichtsschutz und Schnittschutzstiefel sind bei Motorsägenarbeit Minimum – beschädigte PSA sofort ersetzen, nicht reparieren.

Häufige Fragen

Was gehört zur PSA in der Forstarbeit?

Schnittschutzhose, Forsthelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzstiefel und -handschuhe, Signalkleidung, beim Klettern Absturzschutz.

Wer muss die PSA bereitstellen?

Der Arbeitgeber; die Beschäftigten sind zum Tragen verpflichtet.

Verwandte Begriffe

Gefährdungsbeurteilung Unterweisung Arbeitsschutz Seilklettertechnik A (SKT-A) DGUV-Vorschriften

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