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Hubarbeitsbühnenschein

Der Hubarbeitsbühnenschein ist der Befähigungsnachweis zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen (Steigern).

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Ausführliche Erklärung

Der Hubarbeitsbühnenschein wird nach DGUV-Grundsatz 308-008 erworben und umfasst Theorie, Praxis und Prüfung. Er befähigt zum sicheren Führen von Scheren-, Teleskop- und Gelenkteleskopbühnen. Zusätzlich ist eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer nötig.

In der Baumpflege ermöglicht die Hubarbeitsbühne Kronenarbeiten ohne Klettern; in Bau und Wartung dient sie allgemeinen Höhenarbeiten. Der Nachweis ist regelmäßig aufzufrischen.

Eigenschaften

  • Befähigungsnachweis Hubarbeitsbühne
  • Nach DGUV 308-008
  • Theorie, Praxis, Prüfung
  • Beauftragung nötig

Verwendung

  • Baumpflege aus dem Korb
  • Höhen- und Wartungsarbeiten
  • Bau und Montage

Vorteile

  • Sicheres Höhenarbeiten
  • Alternative zum Klettern
  • Anerkannter Nachweis

Nachteile

  • Beauftragung nötig
  • Standfläche und Gerät erforderlich

Maßeinheiten

Grundlage
DGUV-Grundsatz 308-008
Abschluss
Bühnenschein + Beauftragung

Umrechnungen

Für „Hubarbeitsbühnenschein" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.

Tipp aus der Praxis

In der Baumpflege verbindet man Hubarbeitsbühnenschein und AS Baum I – so darf man sowohl die Bühne bedienen als auch mit der Motorsäge daraus arbeiten.

Häufige Fragen

Was ist der Hubarbeitsbühnenschein?

Der Befähigungsnachweis zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach DGUV-Grundsatz 308-008.

Was ist zusätzlich nötig?

Eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer.

Verwandte Begriffe

Hubarbeitsbühnen-Ausbildung AS Baum I Kranschein DGUV-Vorschriften

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