Hubarbeitsbühnenschein
Der Hubarbeitsbühnenschein ist der Befähigungsnachweis zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen (Steigern).
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Ausführliche Erklärung
Der Hubarbeitsbühnenschein wird nach DGUV-Grundsatz 308-008 erworben und umfasst Theorie, Praxis und Prüfung. Er befähigt zum sicheren Führen von Scheren-, Teleskop- und Gelenkteleskopbühnen. Zusätzlich ist eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer nötig.
In der Baumpflege ermöglicht die Hubarbeitsbühne Kronenarbeiten ohne Klettern; in Bau und Wartung dient sie allgemeinen Höhenarbeiten. Der Nachweis ist regelmäßig aufzufrischen.
Eigenschaften
- Befähigungsnachweis Hubarbeitsbühne
- Nach DGUV 308-008
- Theorie, Praxis, Prüfung
- Beauftragung nötig
Verwendung
- Baumpflege aus dem Korb
- Höhen- und Wartungsarbeiten
- Bau und Montage
Vorteile
- Sicheres Höhenarbeiten
- Alternative zum Klettern
- Anerkannter Nachweis
Nachteile
- Beauftragung nötig
- Standfläche und Gerät erforderlich
Maßeinheiten
- Grundlage
- DGUV-Grundsatz 308-008
- Abschluss
- Bühnenschein + Beauftragung
Umrechnungen
Für „Hubarbeitsbühnenschein" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.
Tipp aus der Praxis
In der Baumpflege verbindet man Hubarbeitsbühnenschein und AS Baum I – so darf man sowohl die Bühne bedienen als auch mit der Motorsäge daraus arbeiten.
Häufige Fragen
Was ist der Hubarbeitsbühnenschein?
Der Befähigungsnachweis zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach DGUV-Grundsatz 308-008.
Was ist zusätzlich nötig?
Eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer.