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Landeswaldgesetz

Ein Landeswaldgesetz konkretisiert das Bundeswaldgesetz mit landesspezifischen Regelungen zum Wald.

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Ausführliche Erklärung

Jedes Bundesland hat ein eigenes Landeswaldgesetz, das den Rahmen des Bundeswaldgesetzes ausfüllt und an regionale Verhältnisse anpasst. Geregelt werden unter anderem Waldbewirtschaftung, Erstaufforstung und Umwandlung, Schutzwald- und Bannwaldkategorien, das Betretensrecht sowie forstbehördliche Zuständigkeiten.

Wegen der Länderhoheit unterscheiden sich Details – etwa Genehmigungspflichten oder Schutzstatus – von Bundesland zu Bundesland. Für konkrete Vorhaben ist stets das jeweilige Landesrecht maßgeblich.

Eigenschaften

  • Waldgesetz des Bundeslandes
  • Konkretisiert das BWaldG
  • Regionale Regelungen
  • Von Land zu Land verschieden

Verwendung

  • Forstrecht der Länder
  • Walderhaltung und -umwandlung
  • Schutzgebietskategorien

Vorteile

  • Regional angepasst
  • Konkrete Zuständigkeiten
  • Ergänzt das Bundesrecht

Nachteile

  • Uneinheitlich zwischen Ländern
  • Juristisch komplex

Maßeinheiten

Kein Messmaß – Landesgesetz
Details je Bundesland verschieden

Umrechnungen

Für „Landeswaldgesetz" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.

Tipp aus der Praxis

Bei forstlichen Vorhaben immer das Landeswaldgesetz des betreffenden Bundeslandes prüfen – Genehmigungspflichten und Schutzstatus unterscheiden sich regional.

Häufige Fragen

Was ist ein Landeswaldgesetz?

Ein Gesetz des jeweiligen Bundeslandes, das das Bundeswaldgesetz konkretisiert und regional anpasst.

Warum sind die Regelungen unterschiedlich?

Wegen der Länderhoheit unterscheiden sich Details wie Genehmigungspflichten je Bundesland.

Verwandte Begriffe

Bundeswaldgesetz Bannwald Schutzwald Nachhaltige Forstwirtschaft

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