Winterdienst
Winterdienst ist die Beseitigung von Schnee und Eis auf Wegen, Zufahrten und Flächen.
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Ausführliche Erklärung
Zum Winterdienst gehören das Räumen von Schnee und das Streuen bei Glätte, um Wege sicher und begehbar zu halten. Grundstückseigentümer sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht meist zum Winterdienst auf angrenzenden Gehwegen verpflichtet.
Umweltschonend wird abstumpfend mit Sand oder Splitt gestreut statt mit Salz, das Pflanzen, Boden und Bauwerke schädigt. Viele Kommunen schränken die Verwendung von Streusalz ein.
Eigenschaften
- Schnee- und Eisbeseitigung
- Räumen und Streuen
- Teil der Verkehrssicherungspflicht
- Möglichst salzfrei
Verwendung
- Wege und Zufahrten
- Gehwege und Höfe
- Verkehrssicherung
Vorteile
- Sichere, begehbare Wege
- Erfüllt die Räumpflicht
- Umweltschonend mit Splitt
Nachteile
- Zeitkritisch bei Glätte
- Salz schädigt Umwelt
Maßeinheiten
- Fläche in m²
- Streumittel in g je m²
Umrechnungen
Für „Winterdienst" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.
Tipp aus der Praxis
Statt Streusalz abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt verwenden – Salz schädigt Pflanzen, Boden und ist vielerorts eingeschränkt.
Häufige Fragen
Was gehört zum Winterdienst?
Das Räumen von Schnee und Streuen bei Glätte auf Wegen und Zufahrten.
Womit sollte man streuen?
Möglichst mit Sand oder Splitt statt mit umweltschädlichem Salz.