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Staplerschein

Der Staplerschein ist der Befähigungsnachweis zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern).

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Ausführliche Erklärung

Wer im Betrieb einen Gabelstapler bedient, braucht eine Ausbildung nach DGUV-Grundsatz 308-001 („Staplerschein") mit Theorie, Praxis und Prüfung sowie eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer. Inhalte sind Standsicherheit, Traglastdiagramm, Lastaufnahme, Fahren und Stapeln sowie Wartung.

In Holz-, Garten- und Forstbetrieben werden Stapler zum Umschlag von Paletten, Schnittholz, Big Bags und Material genutzt. Der Nachweis ist regelmäßig durch Unterweisung aufzufrischen.

Eigenschaften

  • Befähigungsnachweis Gabelstapler
  • Nach DGUV 308-001
  • Theorie, Praxis, Prüfung
  • Beauftragung nötig

Verwendung

  • Materialumschlag im Lager
  • Holz- und Palettentransport
  • Betriebshof

Vorteile

  • Anerkannter Nachweis
  • Vielseitig einsetzbar
  • Sicherer Umschlag

Nachteile

  • Beauftragung nötig
  • Auffrischung erforderlich

Maßeinheiten

Grundlage
DGUV-Grundsatz 308-001
Abschluss
Staplerschein + Beauftragung

Umrechnungen

Für „Staplerschein" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.

Tipp aus der Praxis

Der Staplerschein allein reicht nicht – erst die schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer erlaubt das Fahren; zudem gilt das Traglastdiagramm strikt.

Häufige Fragen

Was ist der Staplerschein?

Der Befähigungsnachweis zum Führen von Gabelstaplern nach DGUV-Grundsatz 308-001.

Reicht der Schein zum Fahren?

Nein, zusätzlich ist eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer nötig.

Verwandte Begriffe

Kranschein Teleskoplader-Ausbildung Erdbaumaschinenschein DGUV-Vorschriften

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