Staplerschein
Der Staplerschein ist der Befähigungsnachweis zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern).
Bilder
📷 Anmelden & Foto beisteuernNoch keine Fotos zu diesem Begriff. Als registrierter Fachnutzer können Sie mithelfen — anmelden und ein Foto beisteuern.
Ausführliche Erklärung
Wer im Betrieb einen Gabelstapler bedient, braucht eine Ausbildung nach DGUV-Grundsatz 308-001 („Staplerschein") mit Theorie, Praxis und Prüfung sowie eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer. Inhalte sind Standsicherheit, Traglastdiagramm, Lastaufnahme, Fahren und Stapeln sowie Wartung.
In Holz-, Garten- und Forstbetrieben werden Stapler zum Umschlag von Paletten, Schnittholz, Big Bags und Material genutzt. Der Nachweis ist regelmäßig durch Unterweisung aufzufrischen.
Eigenschaften
- Befähigungsnachweis Gabelstapler
- Nach DGUV 308-001
- Theorie, Praxis, Prüfung
- Beauftragung nötig
Verwendung
- Materialumschlag im Lager
- Holz- und Palettentransport
- Betriebshof
Vorteile
- Anerkannter Nachweis
- Vielseitig einsetzbar
- Sicherer Umschlag
Nachteile
- Beauftragung nötig
- Auffrischung erforderlich
Maßeinheiten
- Grundlage
- DGUV-Grundsatz 308-001
- Abschluss
- Staplerschein + Beauftragung
Umrechnungen
Für „Staplerschein" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.
Tipp aus der Praxis
Der Staplerschein allein reicht nicht – erst die schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer erlaubt das Fahren; zudem gilt das Traglastdiagramm strikt.
Häufige Fragen
Was ist der Staplerschein?
Der Befähigungsnachweis zum Führen von Gabelstaplern nach DGUV-Grundsatz 308-001.
Reicht der Schein zum Fahren?
Nein, zusätzlich ist eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer nötig.