Kranschein
Der Kranschein ist der Befähigungsnachweis zum Führen von Kranen wie Ladekranen und Turmdrehkranen.
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Ausführliche Erklärung
Für das Führen von Kranen ist eine Ausbildung nach DGUV-Grundsatz 309-003 mit Theorie, Praxis und Prüfung sowie eine schriftliche Beauftragung erforderlich. Inhalte sind Lastdiagramme, Standsicherheit, Anschlagen von Lasten, Handzeichen und sicheres Heben.
In Forst- und Holzbetrieben sind vor allem Ladekrane (auf Rückewagen, Lkw) relevant. Für Forstladekrane gibt es teils gesonderte Regelungen; grundsätzlich gilt: Kranarbeit erfordert Qualifikation und Beauftragung.
Eigenschaften
- Befähigungsnachweis Kran
- Nach DGUV 309-003
- Lastdiagramme und Anschlagen
- Beauftragung nötig
Verwendung
- Ladekrane auf Rückewagen/Lkw
- Materialumschlag
- Hebearbeiten
Vorteile
- Sicheres Heben
- Anerkannter Nachweis
- Für Kranarbeit unerlässlich
Nachteile
- Beauftragung nötig
- Auffrischung erforderlich
Maßeinheiten
- Grundlage
- DGUV-Grundsatz 309-003
- Abschluss
- Kranschein + Beauftragung
Umrechnungen
Für „Kranschein" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.
Tipp aus der Praxis
Beim Kranbetrieb das Lastdiagramm und die Standsicherheit strikt beachten – die meisten schweren Kranunfälle entstehen durch Überlast oder unzureichende Abstützung.
Häufige Fragen
Was ist der Kranschein?
Der Befähigungsnachweis zum Führen von Kranen nach DGUV-Grundsatz 309-003.
Wo wird er in der Forstwirtschaft gebraucht?
Vor allem für Ladekrane auf Rückewagen und Lkw.