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Kranschein

Der Kranschein ist der Befähigungsnachweis zum Führen von Kranen wie Ladekranen und Turmdrehkranen.

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Ausführliche Erklärung

Für das Führen von Kranen ist eine Ausbildung nach DGUV-Grundsatz 309-003 mit Theorie, Praxis und Prüfung sowie eine schriftliche Beauftragung erforderlich. Inhalte sind Lastdiagramme, Standsicherheit, Anschlagen von Lasten, Handzeichen und sicheres Heben.

In Forst- und Holzbetrieben sind vor allem Ladekrane (auf Rückewagen, Lkw) relevant. Für Forstladekrane gibt es teils gesonderte Regelungen; grundsätzlich gilt: Kranarbeit erfordert Qualifikation und Beauftragung.

Eigenschaften

  • Befähigungsnachweis Kran
  • Nach DGUV 309-003
  • Lastdiagramme und Anschlagen
  • Beauftragung nötig

Verwendung

  • Ladekrane auf Rückewagen/Lkw
  • Materialumschlag
  • Hebearbeiten

Vorteile

  • Sicheres Heben
  • Anerkannter Nachweis
  • Für Kranarbeit unerlässlich

Nachteile

  • Beauftragung nötig
  • Auffrischung erforderlich

Maßeinheiten

Grundlage
DGUV-Grundsatz 309-003
Abschluss
Kranschein + Beauftragung

Umrechnungen

Für „Kranschein" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.

Tipp aus der Praxis

Beim Kranbetrieb das Lastdiagramm und die Standsicherheit strikt beachten – die meisten schweren Kranunfälle entstehen durch Überlast oder unzureichende Abstützung.

Häufige Fragen

Was ist der Kranschein?

Der Befähigungsnachweis zum Führen von Kranen nach DGUV-Grundsatz 309-003.

Wo wird er in der Forstwirtschaft gebraucht?

Vor allem für Ladekrane auf Rückewagen und Lkw.

Verwandte Begriffe

Staplerschein Teleskoplader-Ausbildung Forstkran DGUV-Vorschriften

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