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Kahlschlagsverbot

Ein Kahlschlagsverbot untersagt oder begrenzt großflächige Kahlhiebe rechtlich.

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Ausführliche Erklärung

Manche Landeswaldgesetze und Zertifizierungssysteme verbieten oder beschränken Kahlschläge über einer bestimmten Größe, um Bodenschutz, Wasserhaushalt, Landschaftsbild und naturnahe Bewirtschaftung zu sichern. Erlaubt bleiben meist kleinflächige Hiebe oder Ausnahmen (z. B. bei Kalamitäten, Baumartenwechsel).

Hintergrund ist, dass großflächige Kahlschläge Erosion, Nährstoffverlust, Vergrasung und Klimaextreme auf der Fläche begünstigen. Das Kahlschlagsverbot fördert schonende, kleinflächige und naturnahe Verfahren wie Schirm-, Femelschlag und Plenterung.

Eigenschaften

  • Rechtliche Begrenzung von Kahlhieben
  • In Landeswaldgesetzen/Zertifizierung
  • Schützt Boden und Wasserhaushalt
  • Fördert naturnahe Verfahren

Verwendung

  • Forstrecht
  • Naturnahe Waldbewirtschaftung
  • Zertifizierung

Vorteile

  • Schützt Boden/Landschaft
  • Fördert naturnahe Verfahren
  • Klar geregelt

Nachteile

  • Je Land verschieden
  • Ausnahmen möglich

Maßeinheiten

Grenzfläche je Landesrecht (z. B. in Hektar)
Regelung je Bundesland

Umrechnungen

Für „Kahlschlagsverbot" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.

Tipp aus der Praxis

Vor größeren Hieben das Landeswaldgesetz und ggf. Zertifizierungsvorgaben prüfen – Kahlschläge über der zulässigen Größe können genehmigungspflichtig oder verboten sein.

Häufige Fragen

Was ist ein Kahlschlagsverbot?

Eine rechtliche Regelung, die großflächige Kahlhiebe untersagt oder begrenzt.

Warum gibt es es?

Um Bodenschutz, Wasserhaushalt, Landschaftsbild und naturnahe Bewirtschaftung zu sichern.

Verwandte Begriffe

Kahlschlag Landeswaldgesetz Femelschlag Plenterwald

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