Kahlschlagsverbot
Ein Kahlschlagsverbot untersagt oder begrenzt großflächige Kahlhiebe rechtlich.
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Ausführliche Erklärung
Manche Landeswaldgesetze und Zertifizierungssysteme verbieten oder beschränken Kahlschläge über einer bestimmten Größe, um Bodenschutz, Wasserhaushalt, Landschaftsbild und naturnahe Bewirtschaftung zu sichern. Erlaubt bleiben meist kleinflächige Hiebe oder Ausnahmen (z. B. bei Kalamitäten, Baumartenwechsel).
Hintergrund ist, dass großflächige Kahlschläge Erosion, Nährstoffverlust, Vergrasung und Klimaextreme auf der Fläche begünstigen. Das Kahlschlagsverbot fördert schonende, kleinflächige und naturnahe Verfahren wie Schirm-, Femelschlag und Plenterung.
Eigenschaften
- Rechtliche Begrenzung von Kahlhieben
- In Landeswaldgesetzen/Zertifizierung
- Schützt Boden und Wasserhaushalt
- Fördert naturnahe Verfahren
Verwendung
- Forstrecht
- Naturnahe Waldbewirtschaftung
- Zertifizierung
Vorteile
- Schützt Boden/Landschaft
- Fördert naturnahe Verfahren
- Klar geregelt
Nachteile
- Je Land verschieden
- Ausnahmen möglich
Maßeinheiten
- Grenzfläche je Landesrecht (z. B. in Hektar)
- Regelung je Bundesland
Umrechnungen
Für „Kahlschlagsverbot" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.
Tipp aus der Praxis
Vor größeren Hieben das Landeswaldgesetz und ggf. Zertifizierungsvorgaben prüfen – Kahlschläge über der zulässigen Größe können genehmigungspflichtig oder verboten sein.
Häufige Fragen
Was ist ein Kahlschlagsverbot?
Eine rechtliche Regelung, die großflächige Kahlhiebe untersagt oder begrenzt.
Warum gibt es es?
Um Bodenschutz, Wasserhaushalt, Landschaftsbild und naturnahe Bewirtschaftung zu sichern.