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DGUV-Vorschriften

DGUV-Vorschriften sind die verbindlichen Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Ausführliche Erklärung

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erlässt über die Berufsgenossenschaften verbindliche Vorschriften, Regeln und Grundsätze zum Arbeitsschutz. Die DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention") bildet den Rahmen; branchen- und tätigkeitsbezogene Vorschriften, Regeln (DGUV Regel) und Grundsätze (z. B. Motorsägenausbildung) konkretisieren ihn.

Für Forst, Baumpflege und Holzbearbeitung gibt es zahlreiche einschlägige DGUV-Schriften. Ihre Einhaltung ist für Betriebe verpflichtend und Grundlage des Versicherungsschutzes.

Eigenschaften

  • Unfallverhütungsvorschriften der DGUV
  • Über Berufsgenossenschaften
  • Vorschriften, Regeln, Grundsätze
  • Für Betriebe verbindlich

Verwendung

  • Betrieblicher Arbeitsschutz
  • Forst- und Holzbranche
  • Grundlage von Lehrgängen

Vorteile

  • Verbindliche Sicherheitsregeln
  • Branchenspezifisch
  • Sichert Versicherungsschutz

Nachteile

  • Umfangreiches Regelwerk
  • Laufend zu beachten

Maßeinheiten

Rahmen
DGUV Vorschrift 1
Ergänzt durch DGUV Regeln/Grundsätze

Umrechnungen

Für „DGUV-Vorschriften" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.

Tipp aus der Praxis

Viele Pflicht-Lehrgänge (Motorsäge, Bagger, Bühne) beruhen auf DGUV-Grundsätzen – wer die einschlägigen DGUV-Schriften seiner Branche kennt, ist rechtlich auf der sicheren Seite.

Häufige Fragen

Was sind DGUV-Vorschriften?

Verbindliche Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung, erlassen über die Berufsgenossenschaften.

Warum sind sie wichtig?

Ihre Einhaltung ist für Betriebe verpflichtend und Grundlage des Versicherungsschutzes.

Verwandte Begriffe

Arbeitsschutzgesetz Betriebssicherheitsverordnung Gefährdungsbeurteilung Unterweisung Arbeitsschutz

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