DGUV-Vorschriften
DGUV-Vorschriften sind die verbindlichen Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung.
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Ausführliche Erklärung
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erlässt über die Berufsgenossenschaften verbindliche Vorschriften, Regeln und Grundsätze zum Arbeitsschutz. Die DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention") bildet den Rahmen; branchen- und tätigkeitsbezogene Vorschriften, Regeln (DGUV Regel) und Grundsätze (z. B. Motorsägenausbildung) konkretisieren ihn.
Für Forst, Baumpflege und Holzbearbeitung gibt es zahlreiche einschlägige DGUV-Schriften. Ihre Einhaltung ist für Betriebe verpflichtend und Grundlage des Versicherungsschutzes.
Eigenschaften
- Unfallverhütungsvorschriften der DGUV
- Über Berufsgenossenschaften
- Vorschriften, Regeln, Grundsätze
- Für Betriebe verbindlich
Verwendung
- Betrieblicher Arbeitsschutz
- Forst- und Holzbranche
- Grundlage von Lehrgängen
Vorteile
- Verbindliche Sicherheitsregeln
- Branchenspezifisch
- Sichert Versicherungsschutz
Nachteile
- Umfangreiches Regelwerk
- Laufend zu beachten
Maßeinheiten
- Rahmen
- DGUV Vorschrift 1
- Ergänzt durch DGUV Regeln/Grundsätze
Umrechnungen
Für „DGUV-Vorschriften" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.
Tipp aus der Praxis
Viele Pflicht-Lehrgänge (Motorsäge, Bagger, Bühne) beruhen auf DGUV-Grundsätzen – wer die einschlägigen DGUV-Schriften seiner Branche kennt, ist rechtlich auf der sicheren Seite.
Häufige Fragen
Was sind DGUV-Vorschriften?
Verbindliche Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung, erlassen über die Berufsgenossenschaften.
Warum sind sie wichtig?
Ihre Einhaltung ist für Betriebe verpflichtend und Grundlage des Versicherungsschutzes.