Schornsteinfeger
Der Schornsteinfeger reinigt, prüft und überwacht Schornsteine und Feuerungsanlagen.
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Ausführliche Erklärung
Der Schornsteinfeger (Bezirksschornsteinfeger) kehrt Schornsteine, misst Abgaswerte, prüft die Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten und nimmt neue Anlagen ab. Die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten sind gesetzlich vorgeschrieben (Feuerungsverordnung, Kehr- und Überprüfungsordnung).
Er sorgt dafür, dass Öfen und Schornsteine sicher arbeiten, Rußbrände vermieden werden und Emissionsgrenzwerte eingehalten sind. Für Betreiber von Holzfeuerungen ist der Schornsteinfeger der zentrale Ansprechpartner für Sicherheit und Abnahme.
Eigenschaften
- Kehrt und prüft Schornsteine
- Misst Abgaswerte
- Nimmt Feuerstätten ab
- Gesetzlich vorgeschrieben
Verwendung
- Schornstein- und Ofenbetrieb
- Brandschutz
- Anlagenabnahme
Vorteile
- Sichert Betrieb und Brandschutz
- Fachliche Abnahme
- Emissionskontrolle
Nachteile
- Kostenpflichtige Pflichttermine
- Terminbindung
Maßeinheiten
- Kehrintervalle nach KÜO
- Abgasmessung nach 1. BImSchV
Umrechnungen
Für „Schornsteinfeger" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.
Tipp aus der Praxis
Neue oder geänderte Holzfeuerungen immer vom Schornsteinfeger abnehmen lassen – ohne Abnahme und regelmäßige Kehrung riskiert man Betriebsuntersagung und Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Was macht ein Schornsteinfeger?
Er kehrt und prüft Schornsteine, misst Abgaswerte und nimmt Feuerstätten sicherheitstechnisch ab.
Sind die Arbeiten Pflicht?
Ja, Kehrung und Überprüfung sind gesetzlich vorgeschrieben.