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Brennholz

Schornsteinfeger

Der Schornsteinfeger reinigt, prüft und überwacht Schornsteine und Feuerungsanlagen.

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Ausführliche Erklärung

Der Schornsteinfeger (Bezirksschornsteinfeger) kehrt Schornsteine, misst Abgaswerte, prüft die Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten und nimmt neue Anlagen ab. Die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten sind gesetzlich vorgeschrieben (Feuerungsverordnung, Kehr- und Überprüfungsordnung).

Er sorgt dafür, dass Öfen und Schornsteine sicher arbeiten, Rußbrände vermieden werden und Emissionsgrenzwerte eingehalten sind. Für Betreiber von Holzfeuerungen ist der Schornsteinfeger der zentrale Ansprechpartner für Sicherheit und Abnahme.

Eigenschaften

  • Kehrt und prüft Schornsteine
  • Misst Abgaswerte
  • Nimmt Feuerstätten ab
  • Gesetzlich vorgeschrieben

Verwendung

  • Schornstein- und Ofenbetrieb
  • Brandschutz
  • Anlagenabnahme

Vorteile

  • Sichert Betrieb und Brandschutz
  • Fachliche Abnahme
  • Emissionskontrolle

Nachteile

  • Kostenpflichtige Pflichttermine
  • Terminbindung

Maßeinheiten

Kehrintervalle nach KÜO
Abgasmessung nach 1. BImSchV

Umrechnungen

Für „Schornsteinfeger" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.

Tipp aus der Praxis

Neue oder geänderte Holzfeuerungen immer vom Schornsteinfeger abnehmen lassen – ohne Abnahme und regelmäßige Kehrung riskiert man Betriebsuntersagung und Versicherungsschutz.

Häufige Fragen

Was macht ein Schornsteinfeger?

Er kehrt und prüft Schornsteine, misst Abgaswerte und nimmt Feuerstätten sicherheitstechnisch ab.

Sind die Arbeiten Pflicht?

Ja, Kehrung und Überprüfung sind gesetzlich vorgeschrieben.

Verwandte Begriffe

Kaminzug Rußbrand Glanzruß Emissionen

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